für die Überlassung von Ware durch Lieferanten zum Verkauf bei LORINETTA.
Stand: 12. April 2021
§1 Vertragsgegenstand
Die Lieferantin bzw. der Lieferant überlässt LORINETTA geschäftsübliche gebrauchte Gegenstände (Ware) zum Verkauf in Kommission. LORINETTA prüft innerhalb weniger Tage die eingelieferte Ware aufgrund eigener Erfahrung auf Verkaufbarkeit. Nicht zum Verkauf angenommene Ware muss nach spätestens zehn Werktagen wieder abgeholt werden. Die zum Verkauf angenommene Ware wird von LORINETTA erfasst, mit einem Preis versehen und im Ladengeschäft zum Verkauf im eigenen Namen ausgestellt.
Für die Anlieferung von Ware ist grundsätzlich ein Termin zu vereinbaren. Bei Bekleidung werden ab Januar Frühjahrs- und Sammlerartikel, ab Juni Herbst- und Winterware angenommen.
Der Verkauf erfolgt saisonweise: Die Sommersaison endet mit dem letzten Werktag im August, die Wintersaison mit dem letzten Werktag im Februar. Nicht verkaufte Ware muss bis zu diesen Tagen von den Lieferantinnen oder Lieferanten selbst aussortiert und abgeholt werden.
Unser Lagerraum ist sehr begrenzt: Nicht fristgerecht abgeholte Ware wird von LORINETTA kostenlos an karitative Einrichtungen abgegeben.
Die Ware verbleibt bis zum Verkauf oder bis zur kostenlosen Abgabe im Eigentum der Lieferantin bzw. des Lieferanten.
§2 Zustand der Ware
Ware ist grundsätzlich gereinigt anzuliefern und muss frei von Mängeln sein. Textilien müssen gewaschen und fleckfrei sein. Bei anderen Gegenständen gilt: Falls LORINETTA die Ware annimmt und im Einzelfall eine Reinigung oder Reparatur für notwendig und sinnvoll hält, wird der dafür geleistete Aufwand der Lieferantin oder dem Lieferanten verrechnet.
Wird nach der Warenannahme ein Mangel festgestellt und die Lieferantin oder der Lieferant zur Rücknahme aufgefordert, muss die betroffene Ware innerhalb von 10 Tagen wieder abgeholt werden.
§3 Preisgestaltung, Provision und Auszahlung
Die Preisgestaltung, Provision und Auszahlung erfolgt separat für jeden zum Verkauf angenommenen Gegenstand. Der Verkaufspreis wird von LORINETTA festgelegt, die Lieferantin bzw. der Lieferant erhält zur Prüfung eine Auflistung der angenommenen Gegenstände jeweils mit dem beim Verkauf zu erwartenden Auszahlungsbetrag. Dieser errechnet sich aus dem vorgeschlagenen Verkaufspreis abzüglich der Verkaufsprovision. Die Verkaufsprovision wird von LORINETTA festgelegt: Sie beträgt höchstens 50% des Verkaufserlöses und richtet sich nach dem Zustand, dem erwarteten Verkaufserlös im Verhältnis zum Akquisitionsaufwand, sowie dem Reinigungs- oder Instandsetzungsaufwand. LORINETTA darf auf die der Auflistung zugrunde liegenden Verkaufspreise saisonale oder bei nachträglich festgestellten kleinen Mängeln auch individuelle Nachlässe bis zu 50% gewähren.
Die Auszahlung für verkaufte Artikel an die Lieferantin bzw. den Lieferanten kann erfolgen, sobald die Ware verkauft und nicht innerhalb einer Woche wieder zurückgegeben wurde (Auszahlsperre während der Umtauschfrist). Zur Auszahlung erhält die Lieferantin bzw. der Lieferant eine aktualisierte Liste mit den Verkaufsdaten.
LORINETTA KinderSecondHand
Ruth-Marx-Str. 15, 72072 Tübingen
Inhaberin: Barbara Peters
Tel.: 07071 407 147